Gericht entscheidet über Bienenhaltung auf Balkonen und Miteigentümerrechte.

Wer auf dem Balkon einer Eigentumswohnung Bienen halten möchte, sollte zuvor die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft einholen, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Ein Urteil des Landgerichts Köln (Az. 15 S 17/25) verdeutlicht dies, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de berichtet.
In einem konkreten Fall gab es Streit zwischen einer Kölner Wohnungseigentümergemeinschaft und zwei Eigentümern, die mehrere Bienenkästen auf ihrem Balkon platziert hatten. Die Gemeinschaft forderte die Unterlassung der Bienenhaltung sowie die Entfernung eines Schildes mit der Aufschrift „Honig aus eigener Imkerei“ an der Wohnungseingangstür.
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Quelle: mz.de
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