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Bestimmte Bienenkrankheiten sind anzeigepflichtig. Das bedeutet: Bei Verdacht besteht eine gesetzliche Pflicht zur Meldung.

Welche das sind

Die Liste unterscheidet sich je nach Land, umfasst aber meist:

  • Amerikanische Faulbrut
  • Kleiner Beutenkäfer
  • Tropilaelaps-Milben
  • In manchen Ländern die Europäische Faulbrut
  • Vielerorts die Asiatische Hornisse

Was bei Verdacht zu tun ist

  • Die Beute schließen und nicht weiterarbeiten
  • Keine Waben bewegen, kein Material verleihen
  • Keine Völker verstellen
  • Dokumentieren: Fotos, Datum, Beutennummer
  • Das Werkzeug abflammen vor der nächsten Beute
  • Melden

Warum frühes Melden im eigenen Interesse liegt

Dies ist der Punkt, der am häufigsten missverstanden wird.

Eine frühe Meldung führt in der Regel zu begrenzteren Maßnahmen: weniger betroffene Völker, kleinerer Sperrbezirk, geringerer Schaden.

Ein Befall, der verborgen bleibt, bis er groß ist, kostet den ganzen Bestand — und verbreitet sich über verkaufte Völker in der Region.

Das Verfahren danach

Es bestimmt die zuständige Behörde. Übliche Bestandteile:

  • Amtliche Untersuchung und Probenahme
  • Einrichtung eines Sperrbezirks
  • Untersuchung der Völker im Umkreis
  • Anordnung von Sanierungsmaßnahmen
  • Verbot von Völkerbewegungen

Der Sperrbezirk

Innerhalb eines Sperrbezirks dürfen Völker und Material nicht bewegt werden.

Wer das ohne Kenntnis tut, verbreitet die Seuche und macht sich zugleich haftbar. Der örtliche Verein ist meist der schnellste Weg, von einem Sperrbezirk zu erfahren.

Vorbeugung

Keine Völker, Waben oder Honig unbekannter Herkunft; Stockmeißel zwischen den Beuten reinigen; Waben erneuern; Völkerbewegungen dokumentieren.

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